Die Flugzeuge der Aerogesellschaft Studer, Mittelholzer & Comte auf dem Mattenhof in Schwamendingen (ETH-Bildarchiv Stiftung Luftbild Schweiz) ________________________________________________________________________
Die Provisorische Regelung des Luftverkehrs in der Schweiz (Verfügung des eidgenössischen Militärdepartements vom 18. Juli 1919, AS 35 640) bestimmte in Artikel 1 „Provisorische Bedingungen für die Zulassung zum Luftverkehr in der Schweiz“, Ziffer 2:
„Gewerbsmässige Unternehmungen (Luftverkehr für Personen- und Gütertransport), Betrieb von Flugplätzen, Fliegerschulen, Luftphotographie und –kinematographie müssen im schweizerischen Handelsregister eingetragen werden.“
Der Bundesratsbeschluss vom 27. Januar 1920 betreffend die Ordnung des Luftverkehrs in der Schweiz (AS 36 171) änderte diese Vorschrift in Abschnitt E. Gewerbsmässiger Luftverkehr, Artikel 17, wie folgt:
„Unternehmungen zur gewerbsmässigen Ausübung des Luftverkehrs in oder nach der Schweiz haben sich in das schweizerische Handelsregister eintragen zu lassen.“
Das Luftamt erläuterte die Zulassungsbedingungen in einer Beilage zur Flugbewilligung:
Das Schweizerische Handelsamtsblatt SHAB bildet damit die einzige offizielle Quelle, die über die in der Schweiz eine gewerbsmässige Tätigkeit ausübenden Luftfahrtunternehmen chronologisch lückenlos Auskunft gibt.
Mit diesem Direktlink kann nach Firmeneinträgen im SHAB gesucht werden:
Folgende Verzeichnisse zeigen die im SHAB eingetragenen Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Schweiz in chronologischer Reihenfolge des Eintragungsdatums. Soweit bekannt sind auch andere Flugunternehmen, deren Firma nie im SHAB eingetragen wurde, erwähnt.
- SHAB Einträge von Luftverkehrsunternehmen 1910-1939
- SHAB Einträge von Luftverkehrsunternehmen 1940-1959
- SHAB Einträge von Luftverkehrsunternehmen 1960-1979
- SHAB Einträge von Luftverkehrsunternehmen 1980-1999
- SHAB Einträge von Luftverkehrsunternehmen 2000-2019
Nach dem 2. Weltkrieg veröffentlichte das Eidgenössische Luftamt erste periodische Listen der zum gewerbsmässigen Bedarfsluftverkehr zugelassenen schweizerischen Unternehmungen (hier).
Daneben entstanden zahlreiche weitere Fluggesellschaftsprojekte, die in den nachfolgenden Beiträgen beschrieben sind:
- Swiss Atlantic Airlines Inc.
- Suvretta Air Lines – Bernese Oberland Airways
- SEAT – Società Elvetica Aero Trasporti
- Air Gondrand – Wm. Müller & Co.
- Société Générale de Surveillance – SGS
- Swissalp – Transazur Air Lines
- Commercial Air Enterprise – Max Manger & Co.
- Air-Globe SA
- Aeropa AG – Midland Air Lines
- TARSA-Taxis Aériens Rapides SA – Air Bleu SA
- AEROTAXI Lufttaxi AG
- Airservice Associates Ltd.
- ALPAR AIR TRAFFIC
Letzte Aenderung 2023.01.20. – DR