Register

Alfred Comte 1921

Die Provisorische Regelung des Luftverkehrs in der Schweiz (Verfügung des eidgenössischen Militärdepartements vom 18. Juli 1919 – AS 35 640) bestimmte in Artikel 1 „Provisorische Bedingungen für die Zulassung zum Luftverkehr in der Schweiz“, Ziffer 5:

„Für die Luftfahrzeuge müssen die Verkehrsbewilligungen, für die Führer die Führerbewilligungen vom eidgenössischen Militärdepartement auf Grund dieser Verfügung erteilt und die Luftfahrzeuge überdies in dem Register der eidgenössisch kontrollierten Luftfahrzeuge eingetragen sein.“

Artikel 5 führte aus: „Gleichzeitig mit der Ausstellung der Verkehrsbewilligung werden die Luftfahrzeuge in ein von der Flugplatzdirektion Dübendorf geführtes Register der eidgenössisch kontrollierten Luftfahrzeuge eingetragen. Die Eintragung darf erst erfolgen, nachdem die von der Flugplatzdirektion vorgeschriebenen Nationalitätsabzeichen angebracht sind.

Die Flugplatzdirektion bezieht für jedes registrierte Luftfahrzeug eine Registriergebühr von Fr. 100.“

Der Bundesratsbeschluss vom 27. Januar 1920 betreffend die Ordnung des Luftverkehrs in der Schweiz (AS 36 171) ergänzte die Bestimmungen über den Eintrag von Luftfahrzeugen in das schweizerische Register im Abschnitt C. Luftfahrzeuge, Artikel 8.

Register der eidgenössisch kontrollierten Luftfahrzeuge – 1919-1934 :

Mit dem Beitritt der Schweiz zum internationalen Abkommen über die Regelung der Luftfahrt von 1919 (Pariser Abkommen) wurde die Nationalitätskennung „CH“ ab 1. Oktober 1934 durch „HB“ ersetzt. Der Radiotelephonie-Vertrag von Washington, seit 1. Januar 1929 in Kraft, wies der Schweiz für die Funkkommunikation die Landeskennung „HB“ zu; das „H“ lässt den Hinweis auf „Helvetia“ vermuten. Die Kennzeichen der Luftfahrzeuge setzen sich seither aus HB- sowie drei weiteren Buchstaben (für Segelflugzeuge: Nummern) zusammen.

Ab 1. Oktober 1934 erhielten die neu in der Schweiz immatrikulierten Luftfahrzeuge nebst dem HB-Kennzeichen eine chronologische Ordnungsnummer (beginnend mit 401). Das System der auf dem Eintragungszeugnis (Certificate of Registration – CoR) vermerkten Nummern wurde bis ca. Mitte 1946 weitergeführt.

Die Informationen über die aktuell und in der Vergangenheit in der Schweiz registrierten Luftfahrzeuge mit HB-Kennzeichen können im elektronischen Luftfahrzeugregister des Bundesamtes für Zivilluftfahrt über den nachfolgenden Direktlink abgerufen werden:

 

Letzte Aenderung 2021.03.29. – DR