Flugplätze

Zürichhorn

Ende des Ersten Weltkriegs verfügte die zivile Luftfahrt nur über wenige Landflugplätze. Sie benützte daher mehrheitlich die von der Fliegerabteilung verwalteten militärischen Stützpunkte, insbesondere den bereits seit 1910 bestehenden Flugplatz Dübendorf.

Die ersten schweizerischen Flugunternehmen bevorzugten für ihre fliegerischen Aktivitäten das Flugboot. Sie richteten auf den Schweizer Seen in der Nähe der grösseren Städte Wasserflugstationen ein. Von 1919 bis 1923 waren in der Schweiz rund 30 Wasserflugzeuge immatrikuliert.

Die „Provisorischen Vorschriften vom 1. August 1919 für den Luftverkehr in der Schweiz“ (AS 36 171) beschränkten sich auf eine einzige die Landflugplätze betreffende Bestimmung:

„12. Auf Flugplätzen muss stets ein Signal aufgezogen sein, das die Windrichtung angibt, oder ein Zeichen ausgelegt, das die Landungsrichtung kennzeichnet.“

Mit den „Vorschriften vom 24. Januar 1921 betreffend den Verkehr von Luftfahrzeugen auf und über Gewässern“ (AS 37 77) erliess der Bundesrat Regeln für das Überfliegen von Schiffen und Begegnungen auf dem Wasser, das Ab- und Anwassern (Start und Landung), die Bezeichnung benützbarer Wasserflächen sowie die Genehmigung von Anlegestellen.

 

Letzte Aenderung 2023.07.20. – DR